Die gesetzliche Untergrenze
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, meldet das Bundesarbeitsministerium. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Für Werkstudentenstellen gilt er wie für andere Beschäftigte. Die Ausnahmen in § 22 Mindestlohngesetz betreffen andere Gruppen, etwa Jugendliche ohne Berufsabschluss, Auszubildende und bestimmte Praktika: Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder begleitend zum Studium.
Was den Stundenlohn verändert
- Fachnähe: Aufgaben, die Studienwissen verlangen, etwa in der Softwareentwicklung, sind ein Argument für einen höheren Stundenlohn als reine Aushilfstätigkeiten.
- Tarifbindung: Ist der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, kann sich auch die Vergütung von Werkstudenten danach richten. Frag, welcher Vertrag gilt.
- Studienfortschritt: Manche Arbeitgeber staffeln den Lohn nach Semester oder nach Bachelor- und Masterphase.
- Schichtlage: Abend-, Nacht- oder Wochenendschichten im Lager oder in der Gastronomie bringen Zuschläge, wenn Tarif oder Vertrag sie vorsehen.
- Region: Stundenlöhne unterscheiden sich zwischen Städten und ländlichen Regionen.
Gehälter für typische Stellen
Verbindlich ist allein, was dein Arbeitsvertrag festlegt.
Vergleiche Angebote immer über den Stundenlohn und nicht über den Monatsbetrag. Werkstudentenstellen unterscheiden sich stark in der vereinbarten Wochenstundenzahl, deshalb sagt ein Monatsgehalt allein wenig über die Bezahlung aus.
Vom Brutto zum Netto
Als Werkstudent zahlst du den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen im Job, deine Krankenversicherung als Studentin oder Student läuft separat. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt von deinem Jahreseinkommen ab.
Wer BAföG bekommt, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zum Umfang der Minijobgrenze von 603 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird. Plane deshalb mit deinem Monatsschnitt, bevor du Stunden in den Semesterferien aufstockst.
Prüfe in den ersten Monaten deine Lohnabrechnung. Taucht dort neben der Rentenversicherung ein weiterer Sozialversicherungszweig auf, frag in der Personalabteilung nach, wie deine Stelle eingestuft ist.
Den Stundenlohn verhandeln
Auch bei Studentenjobs ist der Stundenlohn verhandelbar, besonders wenn du Vorkenntnisse mitbringst. Diese Punkte helfen im Gespräch:
- Vergleiche das Angebot mit ähnlichen Anzeigen auf dieser Seite, möglichst aus derselben Stadt und Branche.
- Nenne konkrete Kenntnisse, etwa Programmiersprachen, Kassensysteme, Warenwirtschaft oder Sprachen.
- Frag, ob der Lohn nach einer Probezeit oder nach einem Semester überprüft wird.
- Kläre Nebenleistungen wie Jobticket, Fahrtkosten oder Mitarbeiterrabatt und lass Stundenlohn und Zuschläge schriftlich festhalten.
Arbeitest du parallel in einem zweiten Job, rechne beide Verdienste und Stunden zusammen, bevor du zusagst.